Gibt es noch Beratungshilfescheine von den Amtsgerichten für die Anwaltskosten?

Zu Beginn des Verfahrens prüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Die Gewährung von Beratungshilfe hängt vom jeweils zuständigen Insolvenzgericht ab.

Die Beratungshilfe zur Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erhält man nur noch ausnahmsweise. Bis August 2006 gab es bei geringem Einkommen eine staatliche Beratungshilfe. Bedauerlicherweise hat man den Beratungsschein bei fast allen Gerichten wieder abgeschafft, als Begründung wurde hier auf die zu hohen Kosten für die Staatskasse verwiesen.

Ob das für Sie zuständige Amtsgericht noch Beratungsscheine ausstellt, erfahren Sie am besten per Anruf bei der Rechtsantragsstelle. Fragen Sie dort nach einem „Beratungsschein zur Vorbereitung eines Verbraucher-insolvenzverfahrens“.

Lehnt das für Sie zuständige Amtsgericht den Beratungsschein ab, müssen Sie die Kosten für die Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens selbst übernehmen.

Die Alternative? Sie gehen zu einer öffentlichen Schuldnerberatung. Dort ist die Beratung zwar umsonst, aber die Bearbeitungszeit vom ersten Gespräch bis Einreichen des Antrages bei Gericht kann leicht bis zu einem  Jahr dauern.

Wenn Sie zusätzlich bedenken, dass wir ohne Wartezeiten sorgfältig und umfassend arbeiten, dürfte die Investition in eine professionelle Beratung auf jeden Fall gerechtfertigt sein. Möglicherweise beteiligen sich Bekannte, Freunde oder die Familie. Schließlich geben Sie das Geld zu einem guten Zweck.

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