Beim Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für wirtschaftlich selbständige Personen.

Somit eröffnet sich das Regelinsolvenzverfahren Selbständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG.

Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbständig tätigen Personen Anwendung, wenn:

  1. sie mehr als 19 Gläubiger haben
  2. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen beruhen, Gläubiger also folgendes sind:
    • Finanzamt
    • Arbeitnehmer
    • Arbeitsamt
    • Solzialversicherungsträger
    • Berufsgenossenschaft
  3. die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind, z.B. bei hohen Schulden, Grundvermögen und sonstigen Gründen

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