Private Insolvenz
Sie haben Schulden und können Nachts nicht mehr gut schlafen? Ihr Ziel ist es, eine private Insolvenz durchzuführen um sich aus der Verschuldung zu befreien? Dann sind Sie hier richtig! Rechtsanwalt Rico Brauer gibt Ihnen eine Schuldenhilfe an die Hand und begleitet Sie auf Ihrem Weg zur Privatinsolvenz.
Jeder Mensch kann durch unvorhergesehene Umstände schuldlos in eine finanzielle Krise geraten. Der Druck der Gläubiger (Banken, Versandhäuser etc.) sowie der wachsende Schuldenberg können dazu führe, jeden positiven Blick in die Zukunft zu verlieren.
Die private Insolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Menschen einen endgültigen Weg aus der Verschuldung und ist so der Anfang eines neuen Lebens.
Das Verfahren bei einer Privatinsolvenz
Bei der Privatinsolvenz (gesetzlich: Verbraucherinsolvenz) handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, dass speziell auf natürliche Privatpersonen zugeschnitten ist. Ziel der Privatinsolvenz ist, verschuldeten Personen nach sechs Jahren einen Neuanfang zu ermöglichen. Der Schuldner wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode von der Pflicht zur Tilgung der restlichen Schulden befreit. Nach der Insolvenzordnung nennt man diesen Vorgang Restschuldbefreiung.
Voraussetzungen der Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen und ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben, § 304 I InsO.